Nachhaltigkeitsleitfaden HH
14.5 Kultursubstrate und Bodenverbesserungsmittel – PDF-Seite 276
Alles rund ums Grün
184 – Anhang I
14.4.6 Quellen und Dokumente
1• die Produkte möglichst zu 100 Prozent aus biologisch ab baubaren (kompostierfähigen) Substanzen wie zum Beispiel Stroh, Kork, Holzmehl oder Maisstärke bestehen oder zum Recycling zurückgenommen werden.2Hierzu gibt es in den Hamburger Bezirksämtern bereits Testeinsätze.
1Umweltzeichen „Blauer Engel für kompostierbare Pflanztöpfe und Formteile (DE-UZ 17, Ausgabe 2008)“.2Dieses Umweltzei chen ist ausgelaufen und nicht mehr gültig.3Die Kriterien haben aber weiterhin Relevanz und können für die Formulierung von Anforderungen genutzt werden.
14.4.2 Vorgaben für die Leistungsbeschreibung
Im Rahmen der Beschaffung sind die folgenden Produktvorgaben zu berücksichtigen:
14.5 KULTURSUBSTRATE UND BODENVERBESSERUNGSMITTEL Die Vorgaben gelten für
• Die Produkte dürfen keinen Torf enthalten.
1• „Kultursubstrat“: Es dient Nutzpflanzen als Wurzelraum und wird in Böden eingebracht, auf Böden aufgebracht oder in bodenunabhängigen Anwendungen genutzt werden (s.2§ 2 Nr. 8 Düngegesetz).
• Die Produkte dürfen die folgenden Materialien nicht ent halten: synthetisch hergestellte Kunststoffe, Plastifikatoren, PVC-haltige Materialien.
14.4.3 Vorgaben für die Zuschlagskriterien
• „Bodenverbesserungsmittel“: Die Mittel (inklusive Mulch) sollen die physikalischen und chemischen Eigenschaften, aber auch die Struktur oder die biologische Aktivität des Bodens erhalten, verbessern bzw. schützen.
Keine spezifischen Vorgaben.
14.4.4 Vorgaben für die Ausführungsbedingungen
1• „Mulch“: Mulch besteht meist aus organischem Material, das auf dem Boden verteilt wird und dort verrottet.2Durch Mulchen wird das Aufkommen von Beikräutern vermindert, der Verlust von Feuchtigkeit reduziert, die Bodenerosion verhindert und gleichzeitig das Bodenleben verbessert.
Keine spezifischen Vorgaben.
14.4.5 Vorgaben für die Eignungskriterien
Keine spezifischen Vorgaben.