Nachhaltigkeitsleitfaden HH
6.10 Reinigungsdienstleistungen: Unterhaltsreinigung – PDF-Seite 212
Reinigungsmittel und Reinigungsdienstleistungen
120 – Anhang I
1liegt.2Um diesen Durchschnitt marktüblich darzustellen, wird aus den angebotenen Stundeneinsätzen aller bedingungsgemäßen Bieter der Median gebildet.3Sofern ein Angebot höher und gleich dieses Stundeneinsatzes liegt, erhält der Bieter hierfür die volle Punktzahl.4Unterhalb des Medians erhält der Bieter eine Punkt zahl entsprechend der prozentualen Abweichung vom Median.5Die maximale Punktzahl in dieser Kategorie beträgt 100 Punkte.6Je 1 Prozentpunkt Abweichung vom Median werden 10 Punkte abgezogen.7Weicht ein Bieter mehr als 10,00 Prozent vom Mit telwert ab, so ist davon auszugehen, dass der Stundeneinsatz unter marktüblichen Bedingungen nicht ausreichend für eine qualitätssichernde Reinigung unter sozialverträglichen Arbeits bedingungen ist.8Das Angebot wird als nicht wirtschaftlich be trachtet und von der weiteren Wertung ausgeschlossen.9Sofern ein Bieter genau 10,00 Prozent nach unten vom Median abweicht, so erhält er für den Stundeneinsatz 0 Punkte, verbleibt jedoch in der weiteren Wertung.
1gen Bieter zur Offenlegung und Erläuterung ihrer Kalkulation aufzufordern.2Abweichungen von gesetzlichen oder tariflichen Vorgaben führen zum Ausschluss des Bieters von der weiteren Wertung.3Darüber hinaus kann der AG vom Bieter die Überlas sung sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlicher Unterlagen verlangen (zum Beispiel: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen, Steuerbescheinigung).
6.10.4 Spezifische Vorgaben für die Ausführungsbedingungen
In den Ausführungsbedingungen sind – beispielsweise in einem gesonderten Formblatt „Anforderungen an eine nachhaltige Aus führung der Reinigungsleistung“ – die folgenden Anforderungen an die Reinigung zu stellen.
• Es kommen nur die Reinigungsmittel zum Einsatz, die bei Angebotsabgabe benannt wurden und für die eine ausgefüllte Anbieter-Eigenerklärung dem Angebot beigefügt wurde.
1• Ändert sich der Einsatz der Reinigungsmittel, ist dies dem Auftraggeber anzuzeigen.2Es sind die entsprechenden Informationen zur Verfügung zu stellen und die Anbieter- Eigenerklärung erneut auszufüllen.
1Der Bieter ist in den Vergabeunterlagen [aktuell findet sich eine entsprechende Formulierung in den Regelungen zur Prüfung und Wertung von Angeboten für die Vergabe von Glas- und Gebäude reinigungsleistungen] auf Folgendes hinzuweisen: Wenn sich bei der Betrachtung der angebotenen Stundenverrechnungssätze Zweifel an der Richtigkeit der eingereichten Eigenerklärung zur Tariftreue ergeben, behält sich die Vergabestelle vor, konkrete Nachweise und Bescheinigungen beim Bieter abzufordern (§ 56 Abs. 2 S.1 VgV).2Die Vergabestelle behält sich vor, die jeweili
1• Es ist sicherzustellen, dass der Auftraggeber stets für jedes verwendete Reinigungsmittel ein Sicherheitsdatenblatt, ein technisches Datenblatt mit Hinweisen zu den Inhaltsstoffen sowie eine Gebrauchsanweisung zum Angebot vorliegen hat.2Sie sind mitsamt der gegebenenfalls erforderlichen Be