Nachhaltigkeitsleitfaden HH
10.7 Dachanstriche und Bitumenkleber – PDF-Seite 246
Lacke und Farben
154 – Anhang I
110.7 DACHANSTRICHE UND BITUMENKLEBER Die nachstehenden Anforderungen gelten für lösemittelarme Bitumenanstriche und -kleber, die im Außenbereich verwendet werden.2Insbesondere gelten diese Vergabekriterien für
10.6.3 Vorgaben für die Zuschlagskriterien
Hierzu enthält der Leitfaden keine verpflichtenden Vorgaben.
Hinweis: Bei größerem Mengenbedarf und entsprechend zügi gem Verbrauch durch die Bedarfsträger kann geprüft werden, ob die Anlieferung in Mehrweggebinden als umweltentlastende Variante mit entsprechender Gewichtung als Zuschlagskriterium aufgenommen wird.
• lösemittelarme Dachanstriche,
• lösemittelarme Anstriche zum Schutz von bauüblichen mi neralischen Untergründen mit und ohne Erdkontakt gegen witterungsbedingte Umwelteinflüsse (Wasser),
10.6.4 Spezifische Vorgaben für die Ausführungsbedingungen
nicht jedoch für Bauwerksabdichtungen nach DIN 18195 und
Keine spezifischen Vorgaben.
lösemittelarme Kaltkleber zur vollflächigen Verklebung von Bitu menbahnen zur Dachabdichtung gegen Feuchtigkeit.
10.6.5 Spezifische Vorgaben für die Eignungskriterien
Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen (KMB) sind nicht erfasst.
Keine spezifischen Vorgaben.
10.6.6 Quellen und Dokumente
10.7.1 Spezifische Informationen und Vorgaben für die Bedarfsanalyse
Blauer Engel für Lacke (DE UZ 12a, Ausgabe 2019)
Keine spezifischen Vorgaben.