Nachhaltigkeitsleitfaden HH
8.3 Vorgaben zur Kfz-Beschaffung – PDF-Seite 227
Kraftfahrzeuge
135 – Anhang I
8.3 VORGABEN ZUR KFZ-BESCHAFFUNG
8.3.2 Vorgaben für die Leistungsbeschreibung
1Bei der Fahrzeugbeschaffung sind bei der Erstellung der Leistungs beschreibung die Vorgaben der „Leitlinie für die Beschaffung von Fahrzeugen mit geringen CO2- und Schadstoffemissionen“ zu beachten.2Im Übrigen enthält der Leitfaden keine gesonderten Vorgaben für die Leistungsbeschreibung.
8.3.1 Informationen und Vorgaben für die Bedarfsanalyse
Im Rahmen der Bedarfsanalyse sind zunächst die folgenden As pekte zu beachten:
• Bei einer nicht täglichen Nutzung von Fahrzeugen sollte die Nutzung von Carsharing-Möglichkeiten oder gemeinsam genutzten Dienstfahrzeugen geprüft werden.
8.3.3 Vorgaben für die Zuschlagskriterien
• Der Einsatz von Fahrrädern inklusive E-Bikes sollte er wogen und gegebenenfalls in Form von Dienstfahrrädern umgesetzt werden.
1Bei der Fahrzeugbeschaffung sind bei den Zuschlagskriterien die Vorgaben der „Leitlinie für die Beschaffung von Fahrzeugen mit geringen CO2- und Schadstoffemissionen“ zu beachten.2Im Übrigen enthält der Leitfaden keine gesonderten Vorgaben für die Leistungsbeschreibung.
• Bei der Fahrzeugwahl können die Größe und Effizienz des Fahrzeugs ebenso wie die Lebenszykluskosten im Rahmen der Nachhaltigkeitserwägungen betrachtet werden.
Ergänzend und als Hilfestellung für die Durchführung einer Le benszykluskostenanalyse kann auf die folgenden Lebenszyklus- Rechner zurückgegriffen werden:
1Ergänzend den Hinweisen zur Bedarfsanalyse in diesem Leitfaden ergeben sich aus den Allgemeinen Kraftfahrzeugbestimmungen der FHH unter Ziffer 5 der grundsätzliche Vorrang zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gegenüber Dienstfahrzeugen.2Diese dürfen nur in den dort genannten Ausnahmefällen genutzt werden.
• Lebenszykluskostenberechnung (Vorlage der EU-Kommission)
• Nachhaltige öffentliche PKW-Beschaffung
Fällt die Bedarfsentscheidung auf Fahrzeuge der Fahrzeugklassen M1 oder N1, so ist der Vorrang der Beschaffung von Fahrzeu gen mit rein batterieelektrischem Antrieb (vgl. „Leitlinie für die Beschaffung von Fahrzeugen mit geringen CO2- und Schad stoffemissionen“ mit den dort in Ziffer 4.1.3 – 4.1.5 genannten Ausnahmetatbeständen) zu beachten.
8.3.4 Vorgaben für die Ausführungsbedingungen
Keine spezifischen Vorgaben.
8.3.5 Vorgaben für Eignungskriterien
Keine spezifischen Vorgaben.