Nachhaltigkeitsleitfaden HH
5.1 Einhaltung von Menschenrechten und Arbeitsbedingungen in den Lieferketten – PDF-Seite 70
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5 ANFORDERUNGEN AN DIE SOZIALE NACHHALTIGKEIT
15.1 EINHALTUNG VON MENSCHENRECHTEN UND ARBEITSBEDINGUNGEN IN DEN LIEFERKETTEN Dies betrifft insbesondere Anforderungen an die Einhaltung von Mindeststandards im Bereich der Arbeitsbedingungen und der Menschenrechte.2Ein geeigneter Referenzrahmen für Vorgaben im Rahmen der öffentlichen Beschaffung sind die ILO-Kern arbeitsnormen.3Sie werden von der Internationalen Arbeits organisation (International Labour Organisation – kurz ILO) fest gelegt, periodisch überprüft und aktualisiert.4Derzeit umfassen sie fünf Grundprinzipien, die in zehn Übereinkommen – auch als Kernarbeitsnormen bezeichnet – konkret ausgestaltet werden:
1Nach den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte ist der öffentliche Einkauf ein wichtiges Handlungsfeld bei der Verpflichtung des Staates, die Menschenrechte zu schützen.2Neben umweltbezogenen Anforderungen an Liefer- und Dienst leistungen sind daher unter dem Blickwinkel eines umfassenden Nachhaltigkeitsverständnisses bei der Vergabe von Liefer- oder Dienstleistungen gleichrangig auch Aspekte der Sozialverträg lichkeit zu beachten.
• Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlun gen (Übereinkommen 87 und 98)
Die folgenden Abschnitte gelten ebenfalls für Produkte, die nicht explizit und spezifisch im Anhang I in diesem Nachhaltig keitsleitfaden erwähnt sind.
• Beseitigung der Zwangsarbeit (Übereinkommen 29 und 105)
• Abschaffung der Kinderarbeit (Übereinkommen 138 und 182)
• Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (Übereinkommen 100 und 111)
• Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie Förderungsrahmen für Arbeitsschutz (Übereinkommen 155 und 187)