Nachhaltigkeitsleitfaden HH
5.3 Hilfsmittel zur Umsetzung von Lieferketten-Anforderungen in der Beschaffung – PDF-Seite 75
75 – Anforderungen an die soziale Nachhaltigkeit
1Eine weitere Möglichkeit bietet der Ausschluss ungewöhnlich niedriger Angebote (fairer Marktzugang und faire Preise).2Denn § 60 Abs. 1 VgV und § 44 Abs. 1 UVgO verpflichten den Auf traggeber dazu, vom Bieter Aufklärung über dessen Preise zu verlangen, wenn die angebotenen Preise im Verhältnis zu der ausgeschriebenen Leistung unangemessen niedrig erscheinen.3Wenn eine Überprüfung ergibt, dass der niedrige Preis auf einen Verstoß gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Vorschriften zurückzuführen ist, hat der Auftraggebende das Angebot abzu lehnen (§ 60 Abs. 3 S. 2 VgV, § 44 Abs. 3 S. 2 UVgO)79.
1schreibung und die Ausschreibungsbedingungen formuliert und Nachweisvorgaben gemacht.2Dabei wird auf unterschiedliche, jeweils einschlägige Gütezeichen und Nachweismöglichkeiten zurückgegriffen.
1Im Rahmen der Anwendung dieses Nachhaltigkeitsleitfadens sollen mögliche Lieferkettenprobleme auch für die im Anhang I nicht erfassten Beschaffungsbereiche adressiert werden.2Dazu eignet sich das nachstehend skizzierte Vorgehen:
1Im ersten Schritt ist zu prüfen, ob im Bereich der jeweiligen Lieferketten des zu beschaffenden Produkts (regelmäßig) das Risiko von Verstößen gegen die ILO-Kernarbeitsnormen oder die Prinzipien des fairen Handels besteht.2Als Indizien dafür können dienen:
5.3 HILFSMITTEL ZUR UMSETZUNG VON LIEFER KETTEN-ANFORDERUNGEN IN DER BESCHAFFUNG Eine Festlegung von Nachweisanforderungen in Bezug auf die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und der Prinzipien des fairen Handels in den jeweiligen Lieferketten, die über eine reine Einholung von Eigenerklärungen hinausgeht, bedarf jeweils der Betrachtung und Berücksichtigung der Lieferkettensituation und der dort einschlägigen Gütezeichen und anderer Standards.
1. Aus aktuellen Medien- und Branchenberichten bekannt gewordene Verstöße und Konflikte, aber auch Informa tionen, die im Rahmen von Abfragen80 bei Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit aus dem staatlichen und nicht staatlichen Bereich stammen.
2. Die Verortung relevanter Teile der Lieferketten in sich entwickelnden Ländern (gemäß der sogenannten DAC- Liste81) als Indiz für möglicherweise fehlende staatliche Vorgaben und Kontrollen.
Für ausgewählte sensible Produktgruppen wurden im Anhang I dieses Nachhaltigkeitsleitfadens Vorgaben an die Leistungsbe
179 Vgl. dazu auch https://www.kompass-nachhaltigkeit.de/grundlagenwissen/nachhaltigkeit-im-beschaffungsprozess.280 Solche Abfragen können einen Teil einer Markterkundung im jeweiligen Beschaffungsbereich darstellen.381 Liste der Länder und -gebiete des BMZ, vergl. www.bmz.de/resource/blob/146702/dac-laenderliste-berichtsjahr-2022-2023.pdf.