Nachhaltigkeitsleitfaden HH
2.11 Leuchtmittel – PDF-Seite 138
Elektro- und Elektronikgeräte
46 – Anhang I
2.11 LEUCHTMITTEL
• Bei der Beschaffung neuer Leuchten ist darüber hinaus aus Gründen des Wartungsaufwandes und der Abfallvermeidung auf einfache Austauschmöglichkeiten der Leuchtmittel oder von Leuchtelementen zu achten.
2.11.1 Spezifische Informationen und Vorgaben für die Bedarfsanalyse
Im Rahmen der Bedarfsanalyse sind die folgenden Aspekte zu beachten:
1Hinweis: Kompaktleuchtstofflampen, T5/T8-Leuchtstoffröhren und die meisten Halogenlampen dürfen seit August/September 2023 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.2Bei installierten Leuchten, die für diese Leuchtmittel ausgelegt waren, ist jeweils sorgfältig zu prüfen, ob eine Ersatzbestückung mit effizienten LED-Leuchtmitteln sinnvoll möglich ist46.
1• Die Neu- oder Ersatzinstallation von Leuchten und Beleuch tungssystemen sollte nach Möglichkeit immer auf Basis einer systematischen Lichtplanung erfolgen.2Die Gesamt energieeffizienz eines Beleuchtungssystems hängt neben der Auswahl der einzelnen Leuchtmittel maßgeblich von der Gestaltung und Anordnung der verschiedenen Leuchten ab.
1Im Rahmen der Bedarfsanalyse und/oder der Abwicklung der Be schaffung sollten die Bedarfsträger darauf hingewiesen werden, dass alte Leuchtmittel gemäß der geltenden abfallrechtlichen Vorgaben gesondert erfasst und entsorgt werden müssen.2Nur dadurch kann auch sichergestellt werden, dass die enthaltenen zum Teil seltenen Rohstoffe einem entsprechenden Recycling zugeführt werden.3Das Vorhandensein entsprechender Entsor gungsverträge der FHH oder sonstiger vertraglicher Absprachen ist zu prüfen.
• Bei Auswahl und Austausch von Leuchtmitteln sowie bei der Lichtplanung bei Neu- oder Ersatzinstallationen sind als Referenz für die notwendige Ausleuchtung immer die entsprechenden Vorgaben aus den einschlägigen Arbeits schutzregelungen45 heranzuziehen.
• Da die Anfangshelligkeit bei LED-Leuchtmitteln mit der Zeit abnimmt, ist dies bei einschlägigen Lichtplanungen zu berücksichtigen und es sollten regelmäßige Überprüfungen der Beleuchtungssituation durchgeführt werden, um gege benenfalls die Notwendigkeit zum Austausch alter Leucht mittel festzustellen.
2.11.2 Spezifische Vorgaben für die Leistungsbeschreibung
Bei der Beschaffung von Lampen in Birnen- und Kerzenform (E14/E27-Sockel), Spots (E14E27/GU4/GU5.3/GU10-Sockel) und
145 Hier u.a. aus den „technischen Regeln für Arbeitsstätten – Beleuchtung und Sichtverbindungen ASR A3.4“ vom Mai 2023, vgl. https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR-A3-4.html.246 Dabei ist, auch aus Gründen des Ressourcenschutzes, zu prüfen, ob die installierten (elektronischen) Vorschaltgeräte für die neuen LED-Röhren weiterverwendet werden können.