Nachhaltigkeitsleitfaden HH
3.3 Vorgaben an die Beschaffung von IKT-Geräten – PDF-Seite 151
Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
59 – Anhang I
Nachweise: Die Bieter erklären die Einhaltung aller vorgegebenen Produktvorgaben und legen Produktunterlagen und andere ge eignete Dokumente vor, die die Einhaltung nachprüfbar belegen.
Gütezeichen als Zuschlagskriterium mit 10 bis 20 Prozent in der Angebotswertung zu bewerten:
• Notebooks, Monitore und Desktops-Computer TCO Certi fied-Zertifizierung oder gleichwertig
Alternativ kann die Einhaltung der Produktvorgaben auch durch die Vorlage einer gültigen Zertifizierung mit den jeweilig benann ten Gütezeichen erfolgen63.
• Drucker Zertifizierung mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel für Bürogeräte mit Druckfunktion (DE UZ 219)“
Nachweis: Die Bieter legen mit der Angebotsabgabe die entsprechenden Zertifizierungsdokumente vor.
Soziale Leistungsvorgaben
• Die Bieter erklären im Rahmen der Angebotsabgabe verbind lich, im Fall einer Beauftragung, die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung einzuhalten und umzusetzen (vgl. auch Abschnitt Ausführungsbedingungen).
Spezifische Hinweise zur Ermittlung der Lebenszykluskosten
Bei energieverbrauchsrelevanten Geräten dieser Warengruppe sind im Oberschwellenbereich (gemäß § 67 VgV bzw. II.11.3 HmbVgRL)64 bei der Angebotswertung regelmäßig die Lebens zykluskosten heranzuziehen.
Nachweis: Die Bieter legen mit der Angebotsabgabe eine entsprechende verbindliche Erklärung ab.
Dafür kalkulieren die Bieter im Rahmen ihrer Angebote diese Lebenszykluskosten.
3.3.3 Vorgaben für die Zuschlagskriterien
Bei den nachstehenden Produktgruppen ist bei Aufträgen mit Auftragswerten über 100.000 EUR und Rahmenverträgen un abhängig vom Auftragswert das Vorliegen einer gültigen Zerti fizierung mit den benannten Gütezeichen oder gleichwertigen
1Als Grundlage für die Ermittlung der Lebenszykluskosten ist dabei der sogenannte TEC-Wert („Typical Energy Consumption“) gemäß der jeweils aktuellsten Version des Energy Stars heranzuziehen65.2Für die Berechnungen ist weiterhin mit einer Nutzungsdauer von fünf Jahren zu rechnen.
163 Gemäß den Regelungen des § 34 Abs. 4 VgV sind andere Gütezeichen, die gleichwertige Leistungsanforderungen stellen, anzuerkennen oder unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 4 VgV auch ande re geeignete Belege.2Vgl. hierzu auch Abschnitt 3.4 des Nachhaltigkeitsleitfadens.364 Vgl. dazu auch die Ausführungen im Abschnitt 3.3.1 des Nachhaltigkeitsleitfadens.465 Von dieser Vorgabe kann abgewichen werden, wenn durch den jeweiligen Bedarfsträger im Vorfeld der Ausschreibung ein abweichendes, konkreteres Nutzungsmuster für die jeweiligen Geräte bereitge stellt und zur Grundlage für die Ausschreibung gemacht wurde.